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Wissenswertes über Detekteien und Detektive
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Detektive bzw. Detekteien sind Privatpersonen, die in privatem Auftrag Ermittlungen anstellen und Informationen über die geschäftlichen und privaten Angelegenheiten anderer beschaffen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Detektive sind in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen.
Es gibt kein Gesetz ,dass sich mit Detektiven beschäftigt.
Detektive handeln demnach als Privatleute, mit den Rechten, die jedem Bürger zustehen.
Dies stellt keine Besonderheit dar, vielmehr ist es gängige Praxis in den meisten freien Berufsgruppen.
Jedermann kann Detektiv werden. Voraussetzung hierfür ist eine Gewerbeanmeldung, die beim Gewerbeamt beantragt werden muss.
Der Detektiv geht mit seinem Auftraggeber einen Dienstleistungsvertrag gem. §611 ff BGB ein. Im Rahmen seiner Dienstleistung kann er seinem Auftraggeber allerdings nicht garantieren, dass der erwünschte Erfolg auch tatsächlich eintritt und der Sachverhalt in jedem Fall aufgeklärt wird, da sich der Sachverhalt im Rahmen der Ermittlungen anders darstellen kann, als zunächst angenommen.
Der Detektiv greift in die Rechte der Bürger ein, gegen die er Ermittlungen führt. Diese Ermittlungen sind in der Regel nicht verboten , jedoch muss er bei seinen Ermittlungen immer abwägen, ob ein „Berechtigtes Interesse“ seines Auftraggebers schwerer wiegt, als die Rechte
der Betroffenen. Liegt kein „Berechtigtes Interesse“ vor, kann es sein, dass ein Gericht die Ermittlungsergebnisse nicht berücksichtigt. Darüber hinaus kann der Detektiv vom Betroffenen zivilrechtlich auf Unterlassung und ggf. auf Schadenersatz verklagt werden.
Deshalb lassen sich gute Detekteien im Rahmen des Dienstleistungsvertrages zusichern, dass ein ausreichendes berechtigtes Interesse vorliegt. Wird erst im Rahmen der Ermittlungen festgestellt, dass dies nicht der Fall ist, so ist der Detektiv verpflichtet, die Ermittlungen einzustellen. Bis dahin entstandene Kosten gehen zu Lasten des Auftragsgebers.
Die Ergebnisse durch die Ermittlung eines Detektivs sind in Straf- und Zivilprozessen voll einsetzbar und unterliegen, wie alle Beweismittel, der freien Beweiswürdigung durch das Gericht.
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