Prozesskostenrechner


Berechnung der Kosten eines Zivilprozesses erster und zweiter Instanz

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Wichtige Informationen zum Rechner
  • Geben Sie in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.
  • Markieren Sie das Feld "-10%" wenn Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer berechnen wollen.
  • Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
  • Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist, markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der Sachverständigengutachten.
  • Das Feld "Berufung" markieren Sie, wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
  • Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren berechnen wollen, markieren Sie das Feld "ab 1.1.2002 (Euro)". Sämtlich Ein- und Ausgaben sind dann in Euro.


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